Die Deutsche Bahn und die Schokofahrt oder das Lastenrad im Fernverkehr

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Quelle: Google Maps
Quelle: Google Maps

Wie im letzten Beitrag berichtet, stand aufgrund der geänderten Beförderungsrichtlinien der Deutschen Bahn unsere Fahrt nach Amsterdam auf der Kippe. Wir hatten Ende Juli Tickets für eine IC Verbindung von Augsburg in die Niederlande, inclusive eines Lastenrad- und eines Fahrradstellplatzes gebucht, und im übrigen auch dafür bezahlt. Dass nun „sogenannte Lastenräder“ auf solchen Strecken nicht mehr mitgenommen werden dürfen, verunsicherte uns erst einmal gewaltig.

Das Social Media Dialog Team der DB hat sich, auf Carolas Frage in einem Facebook-Beitrag, was wir trotz Buchung jetzt tun können, bei uns gemeldet, um die Sache zu prüfen. Nachdem wir eine Kopie unserer Tickets per Email an die Deutsche Bahn gesandt hatten kam nach einer guten Woche folgende Antwort:

Hallo Frau Mahler,

sorry, dass die Antwort doch etwas länger gedauert hat.

Für Ihre anstehende Fahrt müssen Sie sich keine Sorgen machen. Es ist so, wie wir auch schon über Facebook geschrieben haben. Für alle vor dem 1. August 2019 gebuchten Fahrkarten gelten die bis zu diesem Termin geltenden Regelungen und auch bis zum Ablauf deren Geltungsdauer. Auch die Kollegen in den Zügen wurden über diese Regelung informiert.

Viele Grüße aus Berlin

Torsten /tr

Ihr Social Media Dialog-Team

Das ändert zwar nichts an der grundsätzlichen Regelung und offenbar ist es aktuell nicht mehr möglich Lastenräder im Fernverkehr mitzunehmen. Doch durch unsere Buchung im Juli haben wir scheinbar tatsächlich eine der letzten Möglichkeiten ergattert. Daher haben wir uns über die Antwort sehr gefreut, denn jetzt kann die Planung weitergehen und unser Abenteuer Schokofahrt geht in die nächste Runde :-).

Nächste Etappe ist das Orga-Treffen der München-Crew am 19.08. in München. Ich hoffe, dass sich auch für die Teilnehmer aus der Landeshauptstadt eine Lösung findet.

Unsere Begleiter nach Amsterdam
Unsere Begleiter nach Amsterdam

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